Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch eine Zweckschenkung grundsätzlich schenkungssteuerpflichtig ist.
BFH 15.3.07, II R 5/04, DStR 07, 799; 24.8.05, II R 28/02, BFH/NV 06, 63
Dies ergibt sich aus der Sichtweise des Bundesfinanzhofs insbesondere daraus, wenn keine entsprechende Gegenleistung des Vereins gegenübersteht.
Insofern wäre vielmehr zuschauen, wie möglicherweise die Schenkungssteuer anderweitig vermieden werden kann oder wie die Schenkungsurkunde zur Vermeidung oder Verringerung der Schenkungssteuer gestaltet werden kann. Hierzu ist es erforderlich einerseits die Vereinstätigkeit näher zu beleuchten und den Schenkungsvorgang und gegebenenfalls auch die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Schenkers selbst genau zu untersuchen.
Hierzu empfehle ich die Inanspruchnahme eines Steuerberaters.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine bessere Nachricht geben kann, hoffe jedoch, dass ich Ihre Frage trotzdem hilfreich beantwortet habe.
Über Ihre anschließende positive Bewertung (3 bis 5 Sterne) freue ich mich.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt