Danke für Ihre Rückmeldung.
Ich weiß, dass eine Klage kein einfacher Weg ist. Anders aber kommen Sie leider nicht weiter. Sie könnten kündigen. Aber das ist nicht das, was sie wollen.
Zu den Erfolgsaussichten einer Klage ist schwer etwas zu sagen, außer dass die privaten Krankenversicherer sicher darauf setzen, dass vielen Versicherten der Rechtsweg zu mühsam ist. Es ist also nicht abwegig anzunehmen, dass die Beitragserhöhung angreifbar ist, etwa weil die Versicherung Schwierigkeiten haben wird, die Erhöhung in dem Prozess darzulegen.
Gleichwohl bleibt für Sie bei einer Klage das Risiko zu unterliegen. Weder Sie noch ich können abschätzen, was für Zahlen die Versicherung im Prozess vorlegen wird.
Das Kostenrisiko richtet sich nach dem Streitwert. Denkbar wäre, einen Jahresbetrag der Beitragserhöhung als Streitwert anzusetzen. So wird es in der Regel bei Streitigkeiten um Mietpreiserhöhungen gehandhabt. Dann wären wir bei einem Streitwert von etwa 984 EUR, was gemäß Gebührentabelle ein Gesamtkostenrisiko (eigene und fremde Anwaltskosten, Gerichtsgebühren) für die erste Instanz von 745,20 EUR für Sie bedeutete. Falls die Sache in die 2. Instanz geht, kommen noch weitere Kosten hinzu.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.
Sehr gerne helfe ich weiter.