Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
Sie schreiben Kurzarbeit, d.h. es ist Arbeit vorhanden, aber weniger ? Oder mussten Sie die Firma komplett schließen ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke, ***** ***** Justanswer genutzt haben und für den Nachtrag.
Im Grunde haben Sie nur die Möglichkeit, den Mitarbeiter entweder ganz zu kündigen oder eine Änderungskündigung (von Vollzeit auf 10 %) auszusprechen. Allerdings müssen Sie bei einer Kündigung natürlich die Kündigungsfrist einhalten und bis zum Ende des Arbeitsverhältnis auch den Lohn weiterzahlen.
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danke für Ihre Anfrage.
Zum einen ist "Schwarzarbeit" natürlich verboten ! Zum anderen muss eine "Nebentätigkeit" beim Arbeitgeber angemeldet werden. Sie können dem Arbeitsamt, welches das Kurzarbeitergeld zahlt, mitteilen, dass der Mitarbeiter woanders arbeitet und den Mitarbeiter abmahnen und ihm für den Fall, dass er die andere Tätigkeit nicht aufgibt, die Kündigung androhen.
Wenn er bei Ihnen eine Arbeit verweigert müssen Sie auch (schriftlich) abmahnen und für den Wiederholungsfall die Kündsigung androhen und dann ggf. auch aussprechen.
natürlich ! Fragen Sie nach, wenn in diesem Zusammenhang weitere Probleme und Fragen auftreten.
Bis dahin zunächst eine gute Zeit.
danke !