Recht & Justiz
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Sehr geehrte Ratsuchende,
möchten Sie noch angerufen werden? Ihr Fall ist sicherlich schwerwiegender zu bewerten als der vor 5 Jahren, immerhin können Ihnen jetzt mindestens 2 Diebstähle nachgewiesen werden. Zu wie vielen Tagessätzen wurden Sie damals verurteilt?
Mit freundlichen Grüßen
Ok, können wir gerne hier klären.
Da dies erst Ihre zweite Verurteilung sein dürfte, diesmal aber 2 Taten vorliegen mit erheblichen Sachwert, müssen Sie damit rechnen, dass Sie bis zu 90 Tagessätze erhalten.
Erst ab mehr als 90 Tagessätzen gelten Sie als vorbestraft. Eine Freiheitsstrafe, auch zur Bewährung, erachte ich als nicht wahrscheinlich. Dafür sind die Taten einfach nicht schwerwiegend genug.
Die Höhe der Tagessätze hängt von Ihrem Einkommen ab.