Sehr geehrter Fragesteller,
danke, ***** ***** Justanswer genutzt haben und für den Nachtrag.
Wir müssen rechtlich zwei verschiedene Verträge unterscheiden:
1) Der Vertrag zwischen dem Vermieter und der Nachmieterin.
2) Der Vertrag zwischen Ihnen und der Nachmieterin.
Während der erste ein Mietvertrag ist, ist der Vertrag mit Ihnen ein "normaler" Kaufvertrag und zwar unabhängig von dem Mietverhältnis. Dies heißt: Egal, ob die Nachmieterin die Wohnung anmietet oder nicht, ist sie an den mit Ihnen geschlossenen Kaufvertrag gebunden. Sie m,üssen also nichts erstatten, ganz im Gegensteil, die Nachmieterin muss die Küche nehmen und den Rest Ihnen zahlen.
Ich hoffe, Ihre Fragen konnten beantwortet werden. Bitte stellen Sie eventuelle Nachfragen. Wenn keine mehr bestehen, geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass