Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage.Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt rechtlich geprüft.Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Ja, die GbR ist bei den Behörden anzumelden.
Denn mit Zusammenschluss und generierten Einkünften (Gewinn nicht erforderlich), liegt eine wirtschaftliche Einheit vor.
Wenn dann kein steuerlicher Gewinn generiert wird, muss letztlich auch keine Steuer bezahlt werden.
Dies ändert jedoch nichts an den Meldepflichten (vgl. u. a. §§ 93 ff. AO).Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen Grüßen-Kanzlei-fuer-Wirtschaftsrecht.de-