Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
um dies prüfen zu können, müssten Sie die Vermögenslagen bei Eheschließung und Zustellung des Scheidungsantrages bitte etwas genauer erläutern.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
gut, dann stellen Sie dar, was jeder Ehegatte an Vermögen bei Heirat und jetzt hat. Nur so können eventuelle Ansprüche berechnet bzw. beurteilt werden.
danke, ***** ***** Justanswer genutzt haben und für den Nachtrag.
Wenn ich es richtig verstanden haben, hat der eine Ehegatte außer der Eigentumswohnung immer noch nichts und der andere hatte zu Beginn der Ehe kein Vermögen (Bausparvertrag, Lebensversicherung usw.) und auch heute nichts.
Dann wäre der Zugewinn, der zu teilen wäre, alleine die Wertsteigerung der Eigentumswohnung zwischen Heirat und heute.
Ich hoffe, Ihre Fragen konnten beantwortet werden. Bitte stellen Sie eventuelle Nachfragen. Wenn keine mehr bestehen, geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
ja, aber nur wenn Sie wirklich keinerlei Vermögenssteigerung hatten. Wenn man bei Ihnen "0" ansetzen kann (und beim Partner kein weiteres Vermögen/Schulden vorhanden sind), dann wäre die Hälfte der Wertsteigerung der Ihnen zustehende Zugewinn.
gerne !
Ich wünsche Ihnen einen schönen Sonntag und alles Gute.
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