Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Denkbar ist ein Schmerzensgeldanspruch. Und so ein Anspruch ist immer schwer zu beziffern. Die Höhe richtet sich nach den Beeinträchtigungen der Lebensqualität des Geschädigten, die durch z.B. versaute Haare enstehen. Und diese Beeinträchtigungen sind individuell unterschiedlich. Sie hängen von den Lebensumständen des Geschädigten ab und auch vom tatsächlichen Schaden. Für eine Frau beispielsweise kann es schwerwiegender sein, wenn die Haare nicht richtig aussehen als für einen Mann.
Aber ich denke, pauschal kann hier ein Betrag zwischen 500 EUR bis 1.000 EUR angesetzt werden. So einen Betrag sollten Sie einem Geschädigten anbieten. Vielleicht fangen Sie erstmal niedriger an und wenn er damit nicht einverstanden sind, gehen Sie ein bisschen höher. Und wenn er dann immer noch nicht einverstanden ist, verweisen Sie ihn auf den Rechtsweg. Sie können es dann ja mal auf eine Klage ankommen lassen. Dann können Sie ungefähr abschätzen, was ein Gericht der Höhe nach als Schmerzensgeld für angemessen hält.
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Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
Danke für Ihre Rückmeldung.
Ich bin da bei Ihnen. 5.000 EUR erscheint mir zu viel. Es ist kein bleibender Schaden. Die Augenbrauen wachsen wieder nach. Und das Permanenttatoo vermindert den Schaden noch.
Bieten Sie Ihr - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, einzig im Interesse einer gütlichen Einigung - max. 500 EUR plus das Serum an. Ideal wäre, sie würde Ihnen unterschreiben, dass mit diesen Leistungen sämtliche Ansprüche aus dem Vorfall abgegolten sind. In Ihrem Anschreiben können Sie auch darauf hinweisen, dass bislang noch gar nicht bewiesen ist, dass Ihr Produkt verantwortlich ist. Und wenn sie meint, einen höheren Anspruch zu haben, möge sie Ihnen die Grundlage dafür nennen. Einfach zu behaupten, bei Gericht erhielte sie 5.000 EUR, ist zu wenig. Oder sie soll sich eben mit Ihrem Angebot zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreites zufrieden geben und Ihnen das bestätigen und dann würden Sie das Geld und das Serum senden.
Sie könnten auch noch darauf hinweisen, dass das Drohen mit schlechten Bewertungen den Stratatbestand der Nötigung oder gar Erpessung erfüllt und Sie sich eine Strafanzeige vorbehalten.
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