Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Das müssen Sie rechtlich nicht akzeptieren.
Das Jugendamt hat keine rechtlichen Befugnisse, Ihnen das Kind wegzunehmen und Sie zu zwingen, es dem Vater zu übergeben.
Die Voraussetzungen einer Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII liegen NICHT vor:
https://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/42.html
Sie müssen die Wegnahme des Kindes daher nicht hinnehmen.
Wenden Sie sich gleich am Montag an das örtliche Familiengericht, und stellen Sie dort einen Eilantrag auf Aufhebung der Maßnahme.
Das Familiengericht wird daraufhin Ihrem Antrag stattgeben und die Rückführung des Kindes an Sie anordnen.
Haben Sie keine Nachfragen, dann klicken Sie bitte zur Bewertung mit der Maus oben rechts die Sterne (3-5 Sterne) an.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt