Sehr geehrter Fragesteller,
danke, ***** ***** Justanswer genutzt haben und für den Nachtrag.
Wenn ein Pflegeheimplatz grundsätzlich verfügbar ist, kann den natürlich auch Ihr Bruder belegen. Die Frage ist nur, wei dieser dann finanziert wird.
Leistungen aus der Pflegekasse werden nur als Sachleistungen gewährt, wenn keine Einzahlung in die deutsche Pflegekasse erfolgte. Damit wären nur die ambulanten Pflegedienste umfasst, aber nicht die stationäre Unterbringung.
Sozialhilfe wird leider auch schwierig, wenn man unterstellt, dass er nur hier eingereist ist, um Leistungen aus dem dt. Sozialsystem zu bekommen (§ 23 SGB XII).
Wenn allerdings die private Finanzierung möglich ist, steht einem Aufenthalt Ihres Bruders in einer Pflegeeinrichtung nichts entgegen.
Ich hoffe, Ihre Fragen konnten beantwortet werden. Bitte stellen Sie eventuelle Nachfragen. Wenn keine mehr bestehen, geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass