Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
der Verkäufer zahlt keine Provisdion ? Wann wurde denn der Vertrag genau unterschrieben ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke, ***** ***** Justanswer genutzt haben und für den Nachtrag.
In diesem Fall bedaure iich es sehr, aber Sie können von dem neuen Gesetz leider nicht profitieren. Das nneue Gesetz gilt für alle Maklerverträge, die nach dem Inkrafttreten abgeschlossen werden. Der Stichtag hierfür wäre der 23.12.2020. haben Sie früher unterschrieben gilt die Rechtslage zum damaligen Zeitpunkt.
Ich hoffe, Ihre Fragen konnten beantwortet werden. Bitte stellen Sie eventuelle Nachfragen. Wenn keine mehr bestehen, geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
nein, weil der Provisionsaanspruch an sich ergibt sich ja aus dem Maklervertrag und nicht aus dem notariellen Kaufvertrag.