Sehr geehrter Fragesteller,
danke, ***** ***** Justanswer genutzt haben und für den Nachtrag.
Sie haben richtig recherchiert, nämlich, dass die Steuerklassenänderung ab dem erste vollständig getrennten Jahr zu erfolgen hat, dies ist meist das Jahr, welches auf die Trennung folgt. Erfolgte die Trennung 2019, musste 2020 geändert werden, bei Trennung 2020 2021 usw.
Zwar ist es auch richtig, dass eine direkte Kommunikation zwischen dem Amtsgericht und dem Finanzamt nicht erfolgt, allerdings weiß man natürlich nie, auf welchem Wege das FA ggf. doch eine Information erhält.
Sie könnten jetzt folgendes unternehmen, um finanziell nicht in Schwierigkeiten zu geraten. Sie könnten jetzt im Jahre 2021 selber die Scheidung beantragen, hierzu müssten Sie einen RA/in beauftragen. Als Trennungszeitpunkt können Sie Anfang 2020 angeben.
Damit wäre zum einen das Trennungsjahr, welches Sie für die Scheidung brauchen, bis es zu einem Scheidungstermin kommt abgelaufen und zum anderen könnten Sie ab Januar 2021 die Steuerklasse ändern und müssten mit keiner Nachforderuzng rechnen.
Ich hoffe, Ihre Fragen konnten beantwortet werden. Bitte stellen Sie eventuelle Nachfragen. Wenn keine mehr bestehen, geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass