Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt rechtlich geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Ja, sie können vollumfänglich Schadenersatz verlangen.
Durch den geschlossenen Mietvertrag gilt dies so. Wir befinden uns im Bereich des Zivilrechts, in dem auch der Grundsatz gilt: „Verträge sind zu erfüllen“
Die Risiken im persönlichen Bereich wie Trennung, Arbeitsplatzverlust etc. betreffen Sie als Vermieter nicht. Dieses Risiko hat der Gesetzgeber bewusst nicht der Vertrags gegenseitig aufgeladen.
Daher können Sie die Erfüllung des Vertrags gelangen, hilfsweise Schadensersatz in Form von ausgefallener Miete bis zur Neuvermietung.
Ihre Rechtsposition ist sehr stark.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
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Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Kanzlei-fuer-Wirtschaftsrecht.de-