Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage.Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt rechtlich geprüft.Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Das beschriebene Verhalten ist so nicht zulässig.
Es ist zu trennen zwischen Ausbildungsvertrag und dem Abschluss des Ausbildungsverhältnisses und der Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses. Dies erkennt sie bereits daran, dass unterschiedliche Verträge und Gesetzesbedingungen gelten.
Sofern daher nicht explizit die Übernahme der Minestunden/Minuszeiten vereinbart wurde, können Sie mit Beginn des Arbeitsverhältnisses darauf vertrauen, dass ihnen die gleichen Bedingungen wie jedem Arbeitnehmer zuteil werden.
Hierauf können Sie sich berufen. Hilfsweise können Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass sie Rechtsauskunft meinem Anwalt eingeholt haben.
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