Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Nein, hierzu ist der Bürgermeister rechtlich nicht befugt.
Das ausschließliche Bestimmungs- und Verfügungsrecht über die E-Mail liegt bei Ihnen als dem Verfasser des Textes.
Mit der Zusendung der E-Mail an den Bürgermeister darf auch nur dieser Kenntnis von dem Inhalt der Mail nehmen.
Daher können auch nur Sie selbst darüber entscheiden, ob dritte Personen von dem Inhalt der Mail Kenntnis nehmen.
Der Bürgermeister dürfte die E-Mail daher nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung an Dritte weiterleiten.
Haben Sie keine Nachfragen, dann klicken Sie bitte zur Bewertung mit der Maus oben rechts die Sterne (3-5 Sterne) an.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt