Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
welches Anliegen haben Sie ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
um was für Ansprrüche geht es denn ? Sind Sie Kläger/Beklagter ? Vor welchen Gericht findet das Verfahren statt. Bitte schildern Sie den Sachverhalt etwas ausführlicher. Danke !
danke, ***** ***** Justanswer genutzt haben und für den Nachtrag.
Nach Ihren Schilderungen wird das Verfahren vor dem Amtsgericht geführt. Dies bedeutet, dass grundsätzlich kein Anwaltszwang besteht und Sie in diesem Fall wirksam auch selber Schriftsätze einreichen können.
Wenn also Ihr Anwalt Ihre Argumente nicht übernimmt, können Sie diese in einem Schriftsatz auch selber dem Gericht darlegen.
Ich hoffe, Ihre Fragen konnten beantwortet werden. Bitte stellen Sie eventuelle Nachfragen. Wenn keine mehr bestehen, geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
nein, da Sie ohne Anwalt agieren können, muss er Ihre Schriftsätze lesen und "verwerten", also bei der Urteilsfindung berücksichtigen. Es reicht, wenn Sie den Schriftsdatz in den Briefkasten des Gerichts einwerfen oder allenfalls per Einwurfeinschreiben verschicken.
leider kann ich Ihnen in diesem Punkt nicht behilflich sein, da ich bisher noch keinen Kontakt zu Kollegen im Raum Wiesbaden hatte.
Fragen Sie in Ihrem Bekannten-, Verwandten- und Freundeskreis nach, ob man Ihnen einen Rechtsanwalt/in empfehlen kann.