Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
was ist denn der Grund für den Aufschub ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
was wäre denn zu erledigen, was er nicht seit dem 02.12. hätte erledigen können ?
danke, ***** ***** Justanswer genutzt haben und für den Nachtrag.
Unter den geschilderten Voraussetzungen wird es für einen Haftaufschub keine Möglichkeit geben.
Da Ihr Freund lange wusste, dass er rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, hatte er ausreichend Zeit, die notwendigen Dinge zu erledigen.
Auch die gesundheitlichen Probleme reichen nicht. Mit einem entsprechendem Attest von einem Amtsarzt kann man ggf. eine Haftunfähigkeit bewirken, aber bei vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann auch eine Unterbringung in einem Haftkranklenhaus in Betracht kommen.
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