Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Ihrem Vorhaben stehen keine datenschutzrechtlichen Bedenken entgegen.
Wenn Sie nämlich lediglich die Vornamen und gegebenenfalls das Geburtsdatum veröffentlichen, so lassen diese Daten keinerlei Rückschlüsse auf die tatsächliche Identität der betreffenden Personen zu.
Sie können Ihr Vorhaben daher ohne weiteres umsetzen.
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Vielen Dank!
Mit freundlichen GrüßenKristian HüttemannRechtsanwalt
Nein, Sie haben nichts zu befürchten, denn wenn keine weiteren Daten angegeben werden als Vorname und Geburtsdatum, d***** *****egt keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen vor, da die Person überhaupt nicht identifizierbar ist.