Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantrage ich Ihre Anfrage wie folgt:
Eine ordentliche Kündigung unter Beachtung einer entsprechenden Frist ist jederzeit möglich. Eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen Änderung bei den Beiträgen ist nur dann möglich, wenn Ihnen diese Möglichkeit durch die Satzung eingeräumt wird. Hier von gehe ich erst einmal nicht aus, so das diese Art der Kündigung nicht möglich sein dürfte.
Mit freundlichen Grüßen
Grundsätzlich ist der Fall hier ähnlich gelagert, sofern Ihre Beitragserhöhung als nicht an eine Lohnerhöhung gekoppelt ist, also höher ausfällt, haben Sie ab Zugang des Schreiben bzgl. der Beitragserhöhung ein Kündigungsrecht. Dies sollten Sie noch einmal in der Satzung Ihrer Gewerkschaft prüfen, grundsätzlich ist dies aber so.
Ich freue mich auf Ihre Bewertung.