Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage.Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt rechtlich geprüft.Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Als Verbraucher steht Ihnen auch bei einem Tradingvertrag (Finanzdienstleistung) ein Widerrufsrecht zu.
Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei den sonstigen Fernabsatzverträgen.
Wenn nicht über das Widerrufsrecht belehrt wird, beginnt auch die Widerrufsfrist nicht zu laufen.
Somit kann auch nach den 14 Tagen der Widerruf erklärt werden.
Der Widerruf sollte nachweislich erfolgen (nicht mündlich).Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen Grüßen-Kanzlei-fuer-Wirtschaftsrecht.de-