Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
wann endete die Krankheit wegen der Schulter ? Wie lange waren Sie denn zwischenzeitlich arbeiten ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke, ***** ***** Justanswer genutzt haben und für den Nachtrag.
Leider beginnt unter diesen Umständen keine neue Lohnfortzahlung. Wenn sich nahtlos an die eine Krankheit eine andere anschließt, muss der AG keine (weitere) Lohnfortzahlung zahlen, wenn die 6 Wochen bereits mit der ersten Krankheit verbraucht sind.
Ich hoffe, Ihre Fragen konnten beantwortet werden. Bitte stellen Sie eventuelle Nachfragen. Wenn keine mehr bestehen, geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.