Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt rechtlich geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Ich bedaure, dass sie sich in dieser Situation befinden.
Da die Situation nach wie vor für sämtliche Beteiligten eine Ausnahmesituation darstellt, gibt es auch bislang hierzu keine gesetzlichen Regelungen. Ebenso wenig gibt es eine gefestigte Rechtsprechung.
Vielmehr bewegen wir uns in einem Bereich, in dem der Arbeitgeber mit dem Gesamtziel Patientenschutz und Mitarbeiterschutz entsprechende hausinterne Maßnahmen anordnet. D. h. der Arbeitgeber hat hier relativ freie Hand.
Solange der Arbeitgeber seine Maßnahmen mit dem Gesundheitsschutz in der aktuellen Pandemiesituation begründet, dürfte es relativ schwierig sein, gegen den Arbeitgeber bezüglich des beschriebenen Procederes erfolgreich vorzugehen.
Eine abschließende Klärung bezüglich der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen nur durch ein Gericht erfolgen. Das Gericht hat sodann die Gesamtumstände die verhängten Maßnahmen gegenüber allen Mitarbeitern abzuwägen. Gleichwohl geht eine leichte Tendenz dahin, dass eine gewisse Unverhältnismäßigkeit gegeben ist, da alle Mitarbeiter, egal ob stärker oder weniger betroffen, gleich behandelt werden.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
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Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-