Sehr geehrter Fragesteller,
danke, ***** ***** Justanswer genutzt haben und für den Nachtrag.
Eine problematische Situation.
Im Grunde hat sie zwei Möglichkeiten:
1) Sie wartet und geduldet sich bis es zu einer Entscheidung im Asylverfahren kommt. Wird dieses irgendwann positiv entschieden, kann sie eine Ausbildung beginnen.
2) Es gibt seit einiger Zeit eine sog. Ausbildungsduldung, d.h. man darf für die Dauer der Ausbildung in Deutschland bleiben. Hierfür muss aber das Asylverfahren abgeschlossen sein, was in Ihrem Fall bedeutet, dass sie alle laufenden "Maßnahmen" einstellen lassen müsste.
Weitere Möglichkeiten sieht das Gesetz leider nicht vor !
Ich hoffe, Ihre Fragen konnten beantwortet werden. Bitte stellen Sie eventuelle Nachfragen. Wenn keine mehr bestehen, geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass