Sehr geehrter Fragesteller,
die Nachfrage ist durchaus etwas ungewöhnlich, allerdings möglicherweise berechtigt, wenn die Krankenversicherung zum Beispiel in der Vergangenheit auch Erfahrungen in negativer Hinsicht in solchen Fällen gemacht hat.
Auf der anderen Seite gehe ich davon aus, dass die Krankenversicherung selbst auch Einsichtsmöglichkeiten hat unkt
Falls dies nicht der Fall sein sollte, empfehle ich zur Schnelligkeit der Angelegenheit die Sache mit Ihrem behandelnden Arzt zu besprechen. Dieser wird Ihnen sicherlich zeitnah eine Kopie der Approbation unter Zulassung vorlegen können.
Ansonsten wäre meines Erachtens auch durchaus die Ärztekammer verpflichtet Auskunft über die Zulassung und die Approbation zu geben, zumindest eine entsprechende Bestätigung auszustellen, das Zulassung und Approbation auch vorliegen.
Datenschutzgründe dürften hiergegen nicht unbedingt sprechen, da es sich hier um eine einfache Information handelt, die nicht die Mitteilung nicht-öffentlicher Daten beinhaltet.
Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst hilfreich geantwortet habe und stehe bei Nachfrage bedarf jederzeit gerne zur Verfügung.
Über ihre anschließende positive Bewertung (3 bis 5 Sterne) freue ich mich.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt