Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
haben Sie den Umgang gerichtlich geregelt ? Was meinen Sie damit, dass der Vater sich um nichts weiter kümmert ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke, ***** ***** Justanswer genutzt haben und für den Nachtrag.
Bzgl. des Unterhalts gibt es kein Problem. Da das Kind die überwiegende Zeit bei Ihnen ist, steht Ihnen auch der volle Unterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle zu.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass dieses ausgedehnte Umgangsrecht dem Kindeswohl nicht entspricht, ggf. sogar eher schadet, dann können Sie den Umgang einschränken.
Ich hoffe, Ihre Fragen konnten beantwortet werden. Bitte stellen Sie eventuelle Nachfragen. Wenn keine mehr bestehen, geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
gibt es Ihrerseits noch Nachfragen ?
Unterhaltsvorschuss ist etwas anderes als Unterhalt ! Sie müssen den Vater zur Zahlung auffordern und ggf. einklagen.
Wenn es keinen Umgangsbeschluss gibt und der aktuelle Umgang nicht dem Kindeswohl entspricht kann er sehr wohl geändert werden.
wie hoch ist denn Ihr Einkommen und Ihr vorhandenes Vermögen ?
ich kennen zwar Ihre genauen Ausgaben nicht, aber das Einkommen sollte für die Beratungshilfe passen.
entweder Sie gehen zum Anwalt, der dsas mit dem Unterhalt regelt und auch mit dem Umgang.
Oder Sie stellen die Umgangskontakte zunächst ein und warten die Reaktion des Vaters ab.
die regeln Sie dann über den Anwalt.
darf ich Sie bitten, nun die vielen Antworten zu bewerten !
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