Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Grundsätzlich ist der jeweils betreuende Elternteil bei gemeinsamen Sorgerecht - wie hier - befugt, allein über eine Reise mit dem Kind in das EU-Ausland zu entscheiden.
Dies gilt nach der Rechtsprechung allerdings nicht während der Corona-Pandemie.
In Anbetracht der unkalkulierbaren Infektionsrisiken und der damit verbundenen Gefahren für das Kind bedarf es nach dieser Rechtsprechung vielmehr zwingend der Zustimmung des anderen mitsorgeberechtigten Elternteils (OLG Braunschweig, Beschl. v. 30.07.2020, Az. 2 UF 88/20).
Das bedeutet, dass der Kindsvater ohne Ihre explizite Zustimmung die Reise nicht unternehmen darf.
Sollte er gleichwohl Anstalten treffen, die Reise anzutreten, so können Sie bei dem Familiengericht eine einstweilige Anordnung gegen ihn erwirken.
Die Reise würde ihm sodann gerichtlich untersagt werden.
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt