Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Es steht Ihnen frei, einzelnen Arbeitergruppen einen Zuschlag zu bezahlen.
Sie können den Zuschlag "Risikozuschlag" nennen und als "Einmalzahlung" kennzeichnen.
Wenn Sie sicher gehen wollen, können Sie mit dem Monteuren auch noch eine gesonderte Vereinbarung machen, aus der sich die Einmalzahlung aufgrund des Risikos bei der Corona-Pandemie ergibt.
Hierdurch haben Sie ein Abgrenzungskriterium für die "nicht so gefährdeten" Mitarbeiter.Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
nein, diese haben dann keinen Anspruch.
Es steht Ihnen frei hier einen Unterschied zwischen Sekretariat und Monteuren zu machen.
Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-