Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Da haben Sie vollkommen Recht.
Nur weil die Unternehmen gesellschaftsrechtlich verbunden sind, dürfen diese ohne Ihre Zustimmung keinen internen Datenaustausch vornehmen.
Dies verstößt klar gegen die Datenschutzgrundverordnung, insbesondere die §§ 5 ff. DSGVO.
Sie können von der Unternehmung Auskunft verlangen, wie diese an Ihre Daten kommt und wer der Unternehmung die Zustimmung zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten erteilt hat.
Die Auskunft kann sogar gerichtlich durchgesetzt werden.
Weiter ist ein Verstoß gegen den Datenschutz bei der Aufsichtsbehörde für Datenschutz anzeigbar.
Den Link finden Sie anbei
https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/home_node.html
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-