Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Das müssen Sie rechtlich nicht hinnehmen.
Sofern Sie der App-Überwachung nicht ausdrücklich zustimmen, stellt diese eine rechtswidrige Verletzung Ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar.
Verletzungen dieses gemäß § 823 BGB in Verbindung mit Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes unter dem Schutz der Rechtsordnung stehenden Rechtsgutes sind rechtlich abwehrfähig!
Das bedeutet, dass Sie Ihren Kollegen erforderlichenfalls gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch nehmen können, wenn dieser die Überwachung nicht umgehend und freiwillig einstellt.
Da hier eine besondere Dringlichkeit gegeben ist - die Überwachung dauert ja an -, können Sie Ihren Unterlassungsanspruch sogar im Wege des eiligen Rechtsschutzes geltend machen:Sie können bei dem Gericht eine einstweilige Verfügung gegen den Kollegen erwirken.
Diese würde es ihm unter Androhung eines sehr hohen Zwangsgeldes gerichtlich untersagen, Sie weiterhin zu überwachen.
Sie sollten ihn daher unter ausdrücklicher Berufung auf die hier dargestellte Rechtslage zur Unterlassung auffordern und ihm ankündigen, dass Sie andernfalls den Rechtsweg beschreiten werden!
Haben Sie keine Nachfragen, dann geben Sie bitte Ihre Bewertung für die anwaltliche Beratung ab, indem Sie mit der Maus die Sterne (3-5 Sterne) anklicken, denn nur dann erhalte ich von dem Portalbetreiber die Vergütung für die Rechtsberatung.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt