Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Ihre ordnungsgemäß erklärte Kündigung beendigt das Vertragsverhältnis zu dem von Ihnen in der Kündigungserklärung genannten Zeitpunkt.
Das Studio ist nicht berechtigt, gegen Ihren Willen und ohne Ihre Zustimmung das Vertragsverhältnis einseitig und eigenmächtig zu verlängern.
Des Weiteren waren Sie auch nicht verpflichtet, für die Monate Zahlung zu leisten, in denen das Studio als Folge der Corona-Pandemie behördlich zwangsgeschlossen war.
Sie müssen nicht für eine Leistung zahlen, die Sie überhaupt nicht erhalten und in Anspruch genommen haben.
Sie haben daher auch völlig zu Recht die Abbuchung umgehend zurückbuchen lassen.
Haben Sie keine Nachfragen, dann geben Sie bitte Ihre Bewertung für die anwaltliche Beratung ab, indem Sie mit der Maus die Sterne (3-5 Sterne) anklicken, denn nur dann erhalte ich von dem Portalbetreiber die Vergütung für die Rechtsberatung.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt