Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Ja, das können Sie.
Die HV ist an den Beschluss der ETV gebunden und kann nicht willkürlich höhere Auftragsvolumen vergeben.
Es liegt hier ein klarer Pflichtverstoß der HV vor.
Sie können die HV auf den Beschluss und die hierin enthaltene Auftragsvolumenbindung verweisen. Weiter können Sie bereits jetzt mitteilen, dass Sie nicht den höheren Betrag bezahlen und hierfür die HV wegen dem eigenmächtigen Handeln haftet.
Die HV wird hierauf sicherlich reagieren.Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-