Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Es besteht die Möglichkeit, dass Sie die Grundstücke auf Ihre Mutter zurückübertragen.
Hierzu bedarf es zwingend eines notariellen Übertragungsvertrages und der Umschreibung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch.
Ihrer Mutter als neuer Eigentümerin steht es dann frei, die Grundstücke ihrerseits, den Enkeln schenkweise zuzuwenden.
Haben Sie keine Nachfragen, dann geben Sie bitte Ihre Bewertung für die anwaltliche Beratung ab, indem Sie mit der Maus die Sterne (3-5 Sterne) anklicken, denn nur dann erhalte ich von dem Portalbetreiber die Vergütung für die Rechtsberatung.
Vielen Dank!
Mit freundlichen GrüßenKristian HüttemannRechtsanwalt
Ich werde mich in etwa 15 Minuten bei Ihnen melden.
Vielen Dank für das nette Gespräch.
Anbei noch der Link:
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