Recht & Justiz
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Sie sollten an den Anbieter auf keinen Fall weitere Zahlungen leisten.
Es handelt sich um einen mittlerweile häufig praktizierten Betrugstrick, bei Zahlungsrückforderungen des Kunden die Auszahlung in Aussicht zu stellen, zuvor müsste jedoch noch ein erheblicher Steuerbetrag bezahlt werden.
Hierfür gibt es keine rechtliche Grundlage.
Fordern Sie die unbedingte Auszahlung.
Im Übrigen könnte auch der Steuerbetrag einfach aus dem betreuten Geldbetrag einbehalten werden. Es wäre nicht nochmals eine Zusatzzahlung erforderlich.
Fordern Sie daher unter Fristsetzung von 10 Tagen die Auszahlung und drohen Sie hernach mit der Abgabe an einen Rechtsanwalt, dem Stellen einer Strafanzeige und der Meldung bei der Finanzaufsicht.Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-