Sehr geehrter Fragesteller,
gerne versuche ich Ihnen zu helfen.
Sofern Sie die Klagefrist versäumt haben, ist der ursprüngliche Bescheid rechtskräftig geworden. Dies bedeutet, dass Sie grundsätzlich nichts mehr gegen diesen Bescheid machen konnten. Sie könnten, wenn Sie die Klagefrist ohne Schuld versäumt haben, Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen. Dabei müssen Sie allerdings die Klage nach Wegfall der Gründe, die Sie an der Klageerhebung gehindert haben, unverzüglich einreichen. Sollte diese Frist auch bereits verstrichen sein, werden Sie gegen den Bescheid nichts mehr machen können, auch wenn ich nach vorläufiger Würdigung davon ausgehe, dass eine Klage Erfolg gehabt hätte, da Ehegatten grundsätzlich bei einer entsprechenden Konstellation von den Gebühren befreit werden können.
Leider ist auch die nachträgliche Befreiung seit November 2019 nicht mehr möglich.
Insofern kann ich Ihnen leider keine bessere Nachricht übermitteln, hoffe, dass ich Ihnen allerdings trotzdem hilfreich geantwortet habe und würde mich über ihre positive Bewertung (3-5 Sterne) freuen.
Sollte noch Nachfragebedarf bestehen, können Sie sich jederzeit gerne an mich wenden.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt