Vielen Dank für Ihre Geduld.
Das Vorgehen Ihres AG ist rechtlich nicht nachvollziehbar.
Ihr AG ist in Anbetracht der Schwere der gegen Sie erhobenen Anschuldigungen verpflichtet, den Sachverhalt umfassend aufzuklären.
Insbesondere hat er Ihnen Gelegenheit zu geben, sich zu den Vorwürfen zu äußern und diese zu entkräften.
Es handelt sich um nichts weiter als gänzlich unbelegte Unterstellungen an Ihre Adresse: Für die Richtigkeit dieser Behauptungen sind die jungen Kolleginnen in der vollen Darlegungslast und Beweispflicht.
Es ist also nicht so, dass Sie sich entlasten müssten, sondern es verhält sich gerade umgekehrt: Ihnen muss konkret nachgewiesen werden, dass Sie die Kolleginnen - wie diese behaupten - bedrängt haben.
In diesem Zusammenhang ist der AG verpflichtet, sämtliche Beteiligten zu befragen und gegebenenfalls auch weitere Mitarbeiter als Zeugen anzuhören, um sich ein umfassendes Bild von der tatsächlichen Situation machen zu können.
Bevor der AG daher nicht sämtliche vorstehend erläuterten Pflichten erfüllt hat, wäre auch eine arbeitsrechtliche Sanktion gegen Sie (Ermahnung oder Abmahnung) von vornherein rechtswidrig.
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt