Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf Kindergeld. Sie und die Kinder wohnen in einem Mitgliedsstaat der EU. Und Sie beziehen eine Rente nach deutschen Vorschriften. Sie sollten bei der Kindegeldkasse nachhaken, warum der Antrag so zögerlich bearbeitet wird. Eine 18-monatige Bearbeitungszeit ist nicht tragbar.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
Danke für Ihre Rückmeldung.
Sie haben einen Anspruch für Ihren Sohn, weil er in einem Land der EU lebt.
Für Ihre Tochter gilt, das vorrangig Spanien das Kindergeld zu zahlen hat, weil Sie eine Beschäftigung in Spanien ausüben und das Kind dort lebt. Wenn aber das Kindergeld in Spanien geringer als in Deutschland ist, und das ist nach Ihrer Schilderung offenbar so, zahlt die deutsche Kindergeldkasse in der Regel die Differenz dazu.
Die Kindergeldkasse kann die Zuzahlung nicht verweigern. Sie haben einen Anspruch darauf. Sie müssen nur die sonstigen Voraussetzungen erfüllen insbesondere die beschränkte Steuerpflichtigkeit in Deutschland.