Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Ich bin Rechtsanwalt Dr. Traub und würde Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Es ist korrekt, dass eine begangene Ordnungswidrigkeit nach 3 Monaten verjährt.
Hernach kann die Behörde die Ordnungswidrigkeit nicht mehr durchsetzen.
Allerdings wird die Verjährung durch Maßnahmen der Behörde unterbrochen.
Dies ist z. B. der Versandt eines Anhörungsbogens.
Hierdurch wird die 3 monatige Verjährung erneut in Gang gesetzt.
Entsprechende Details können Sie über nachfolgenden Link nachlesen:
https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldbescheid/verjaehrung/
Dies bedeutet aber, dass in Ihrem Fall noch keine Verjährung eingetreten ist.Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung. Sofern der Wunsch nach einem Telefonat besteht, können Sie dies gern über den Telefon-Premium-Service anfordern.Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen GrüßenDr. Traub-Rechtsanwalt-