Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Bitte entschuldigen Sie die verzögerte Bearbeitung. Systembedingt wurde Ihre Frage nicht mehr angezeigt.
Auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts ist die Rechtslage wie folgt einzuschätzen:
Es gibt keine konkreten baurechtlichen Vorgaben, die eine Angrenzung eines öffentlichen Parkplatzes an ein Privatgrundstück regeln.
In der Regel ist hier der Bebauungsplan der Gemeinde maßgeblich.
Losgelöst von dem Umstand, dass keine Abstandsregelungen etc. bestehen, muss die Gemeinde eine den ortsüblichen Umständen entsprechende Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks vermeiden.
D. h. wenn für Sie als Nachbar durch den unmittelbar angrenzenden Parkplatz Beeinträchtigungen entstehen (wie z. B. Überfahren Ihres Grundstücks, Vermüllung, Beschädigungen etc.) muss die Gemeinde hier geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen.
Dies kann Ihrerseits ggf. auch gerichtlich durchgesetzt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung. Sofern der Wunsch nach einem Telefonat besteht, können Sie dies gern über den Telefon-Premium-Service anfordern.
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-