Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
wie kann ich Ihnen weiterhelfen? Schildern Sie bitte Ihr Anliegen!
Mit freundlichen GrüßenKristian HüttemannRechtsanwalt
Leider kann ich Ihnen bei Ihrem Anliegen nicht behilflich sein.
Ich gebe Ihre Anfrage daher zur Bearbeitung der Kollegen frei.
Sehr geehrte Fragestellerin,
wie alt ist denn der Sohn und welcher Betrag wird gezahlt ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Für den Laien sind die Regelungen etwas missverständlich. Sie müssen wissen, dass die Düsseldorfer Tabelle, die die Höhe des geschuldeten Unterhalts regelt, zwischen den "Bruttobeträgen" und den "Netto- bzw. Zahlbeträgen" unterscheidet. Der Unterschied liegt darin, dass bei dem Zahlbetrag die Hälfte des Kindesgeldes, welches der betreuende Elternteil bezieht, abgezogen wird, sodass quasi das halbe Kindergeld an den zahlenden Vater weitergegeben wird.
Aus diesem Grund steht Ihrem Mann auch bei der Steuererklärung der halbe Kinderfreibetrag zu. Eine weitere steuerliche Brücksichtigung, wie von Ihnen angesprochen über außergewöhnliche Belastung oder dergleichen ist nicht möglich.
Ich hoffe, Ihre Fragen wurden beantwortet. Wenn weitere bestehen, teilen Sie diese bitte mit. Anderenfalls bitte ich Sie um Bewertung der erteilten Antwort über die Sterne. Vielen Dank !
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das ist genau so ! Er kann sich einen halben Freibetrag "eintragen" lassen. Hierzu muss er beim Finanzamt einmalig einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen.