Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Ich bin Rechtsanwalt Dr. Traub und würde Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Wenn sich Ihr Kind ohne Vorhersehbarkeit und Vorankündigung erbricht, mit Schäden in fremdem Eigentum, sind Sie nicht zur Kostentragung verpflichtet.
Sie können sich ggü. dem Betreiber u. a. auf ein Urteil des Amtsgericht München Az.: 155 C 16937/09 berufen.
Eine Zahlung kann vor diesem Hintergrund abgelehnt werden.Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung. Sofern der Wunsch nach einem Telefonat besteht, können Sie dies gern über den Telefon-Premium-Service anfordern.Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen GrüßenDr. Traub-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-