Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),es freut mich, dass Sie sich für die Nutzung von JustAnswer entschieden haben.Ich bin Rechtsanwalt Dr. Traub und würde Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.Bitte erlauben Sie mir zur Vermeidung von Missverständnissen folgende Nachfrage:Wie hat der Arzt seine Handlung gerechtfertigt?Wünschen Sie vereinfachend eine telefonische Beratung, können Sie dies gern über den Premiumservice hinzubuchen. Ich vereinbare dann gerne einen Telefontermin mit Ihnen.Vielen Dank.Mit freundlichen GrüßenDr. Traub-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts ist die Rechtslage wie folgt einzuschätzen:Sie haben einen Anspruch auf Schadensersatz nach § 823 BGB.
Der Tierarzt hat Ihren Hund "beschädigt" (aus juristischer Sicht).
Er muss für den Schaden aufkommen.
Zum einen darf er Ihnen für die Operation keine Kosten in Rechnung stellen und zum anderen wird fiktiver Schadensersatz, den ein sterilisierter Hund im Vergleich zu einem nicht sterilisierten Hund an Wertunterschied hat, geschuldet.
Sollte der Arzt sich uneinsichtig zeigen, kann auch eine Meldung an die Aufsichtsbehörde/Ärztekammer erfolgen.Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung. Sofern der Wunsch nach einem Telefonat besteht, können Sie dies gern über den Telefon-Premium-Service anfordern.Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen GrüßenDr. Traub-Rechtsanwalt-