Recht & Justiz
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ich habe einen Anhörungsbogen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung (30 kmh) erhalten. In Flensburg keine Punkte. Im Anhörungsbogen steht u.a. ...ist nach ³ 111 OWG mit Geldbuße bedroht...Meine Frage: ist dann trotzdem mit einem Fahrverbot zu rechnen oder wird es "nur" eine Geldbuße sein? Vielen Dank ***** *****üße, Georg
Da im Anhörungsbogen nichts von einem Fahrverbot, sondern nur von einer Geldbuße die Rede ist, bezieht sich die Frage ausschließlich darauf, ob das in der beschriebenen Form verbindlich ist oder ich trotzdem mit einem Fahrverbot rechnen muss.
sehr geehrter Fragesteller,
ist die Überschreitung innerorts oder außerorts geschehen ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
sorry, innerorts, der Verstoß fand in Bonn statt. Ich lebe in Rheinland Pfalz.
Grüße Georg ***
Sehr geehrter Fragesteller,
danke für die Info, aber war es innerhalb der Ortschaft ? Haben Sie in den letzten Jahren schon einmal eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen ? Wenn ja wann und wie viel ?
ja, es war innerhalb der Ortschaft. In Flensburg habe ich keine Punkte. Der letzte Verstoß liegt zwei Jahre zurück. Grüße ***
was war es für ein Verstoß ? Geschwindigkeit ? Wie viel drüber ?
war Geschwindigkeit. Ich glaube 20 km zu schnell Grüße ***
die Geschwindigkeitsüberschreiung vor zwei Jahren war ausserorts. Grüße ***
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Bei bis zu max. 30 km/h zu schnell (26 - 30) wird ein Fahrverbot nur verhängt, wenn Sie innerhalb des letzten jahres bereits einmal mit 26 km/h zu schnell "erswischt" worden sind.
Da Ihr letzter Verstoß 2 Jahre zurückliegt, haben Sie in Ihrem Fall NICHT mit einem Fahrverbot zu rechnen.
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Alles OK und einen angenehmen Tag. Grüße ***
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