Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Wenn Ihr Sohn in unkontrolliertem Maße Drogen konsumiert, und wenn er als Folge dessen zunehemend aggressiv und unberechenbar wird, d***** *****egt eine Eigen- und gegebenenfalls auch eine Fremdgefährdung vor.
Unter diesen Voraussetzungen kann sodann in der Tat auf richterlichen Beschluss eine Einweisung in eine entsprechende Einrichtung vorgenommen werden.
Sie sollten daher zum Eigenschutz Ihres Sohnes auch einen solchen Antrag stellen.
Hierbei sollten Sie sich weder an das Jugendamt noch an die Polizei wenden: Stellen Sie diesen Antrag bei dem örtlichen Amtsgericht - Vormundschafts- und Betreuungsgericht -.
Suchen Sie bei Ihrem örtlichen Amtsgericht die dortige Geschäftsstelle auf, und stellen Sie dort einen Antrag auf Einweisung Ihres Sohnes nach dem PsychKG.
Es wird dann eine amtsärztliche Untersuchung Ihres Sohnes angeordnet, und bei Behandungsbedarf - wovon ich hier ausgehe - wird eine Zwangseinweisung beschlossen werden!
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt