Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich kann der Auftraggeber von der Bürgschaft gebrauch machen, auch wenn in der Streitsache noch kein Urteil gesprochen wurde.
Wenn allerdings die Bank für Freigabe der Bürgschaft von Ihrer Zustimmung abhängig macht, dann sollten Sie die Bank schriftlich kontaktieren und in einem ersten Schritt schreiben, dass Sie die Zustimmung nicht erteilen werden.
Angebracht wäre es auch wenn Sie die Verweigerung der Zustimmung kurz begründen würden.
In der Begründung sollten Sie in einem Satz kurz klarstellen, dass Sie entgegen den Behauptungen des Gegners Ihre Arbeit stets nachgekommen sind und somit kein Anlass für eine Kündigung aus wichtigem Grund besteht.
Weiter sollten Sie der Bank aber auch klar machen, dass der Gegner Sie nicht ordnungsgemäß bezahlt hat und Sie Ihrerseits daher den Vertrag (aus wichtigem Grund) kündigen werden.
Das sollte hier ausreichend sein.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt