Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Wenn Ihre Ex-Freundin sich anhaltend weigert, einem freihändigen Verkauf der Immobilie zuzustimmen, so besteht für Sie die Möglichkeit, bei dem Amtsgericht einen Antrag auf Teilungsversteigerung zu stellen.
Das Haus würde sodann im Wege der Zwangsversteigerung verwertet werden und der Erlös würde an Sie und Ihre Ex-Freundin ausgekehrt werden.
Einer Zustimmung Ihrer Ex-Freundin zu der Teilungsversteigerung bedürfte es nicht, denn Sie als Miteigentümer können dieses Verfahren allein initiieren.
Allerdings sollten Sie zuvor in jedem Fall noch einmal das Gespräch mit ihr suchen, denn der Erlös einer Teilungsversteigerung bleibt deutlich unter dem Erlös, der mit einem freihändigen Verkauf zu erzielen ist.
Um Ihre Ex-Freundin hiervon zu überzeugen, sollten Sie auch die Möglichkeit erwägen, eine anwaltliche Mediation in Anspruch zu nehmen, die ihr die entsprechenden Konsequenzen einer Teilungsversteigerung vor Augen führen könnte.
Geben Sie bitte Ihre Bewertung für die anwaltliche Beratung ab, indem Sie mit der Maus oben die Sterne (3-5 Sterne) anklicken, wenn Sie keine Nachfragen haben, denn nur dann erhalte ich von dem Portalbetreiber die Vergütung für die Beratung.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt