Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich habe die von Ihnen umfassenden hochgeladenen Unterlagen geprüft.
Sie sollten hier schnellstmöglich einen Anwalt hinzuziehen, da die Darstellung des Gerichts darauf verweist, dass eine vollkommen unzureichende "Klage" erhoben wurde.
Das Gericht weiß nicht, was Sie mit Ihrer Klage begehren.
Dies ist zu konkretisieren.
Die Klage kann zum einen als sog. Anfechtungsklage geführt werden, über die die Entscheidung der Behörde aufgehoben wird und ggf. gleichlaufend über eine weitere Klage bzgl. Änderung vorausgegangener Steuerbescheide.
Auch sind die jeweiligen Steuerarten nach Ansinnen des Gerichts, welche betroffen sind, zu konkretisieren.
Für einen "juristischen Laien" nicht zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-