Auch ohne weitere Informationen kann ich zu Ihrer Anfrage Stellung nehmen wie folgt:
Unter den mitgeteilten Umständen ist Ihnen anwaltlich anzuraten, dass Sie sich an die Universalschlichtungsstelle des Bundes wenden, um eine Streitschlichtung zu initiieren.
Die Abbuchung der Beträge seitens des Anbieters ist rechtlich nicht nachvollziehbar, sofern Sie nicht explizit einen Sie verpflichtenden Vertrag geschlossen haben - was ich Ihren Sachverhaltsangaben nicht entnehmen kann.
Das Schlichtungsverfahren ist für Sie als Verbraucher kostenfrei, und der Schlichterspruch rechtlich bindend.
Übermitteln Sie der Schlichtungsstelle:
https://www.verbraucher-schlichter.de/
daher den gesamten Sachverhalt zur weiteren Veranlassung in dieser Sache!
Wenn Sie keine Nachfragen haben ("Dem Experten antworten"), dann geben Sie bitte Ihre Bewertung für die anwaltliche Beratung ab, indem Sie mit der Maus oben die Sterne (3-5 Sterne) anklicken, denn nur dann erhalte ich von dem Portalbetreiber die Vergütung für die Beratung.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt