Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
kann ich eine Wohnung vor mietbeginn kündigen trotz mindestmietdauer von 2 jahren? Das Mietverhältnis beginnt am 1.5.2020
Lt Mietvertrag: „die Mietparteien verzichten wechselseitig bis 30.4.2022 auf auf ihr recht zur Kündigung des Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmals nach ablauf des sogenannten Zeitraums unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zulässig. Von dem verzicht bleibt das recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlichen fristen unberührt“
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Ich bin Rechtsanwalt Dr. Traub und würde Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Ich bedaure Ihnen mitteilen zu müssen, dass dies nicht möglich ist.
Zwar könnten Sie bereits vor Einzug in die Mietwohnung kündigen.
Dies gilt allerdings nur, wenn kein Kündigungsausschluss für eine bestimmte Frist vereinbart wurde.
Ein Kündigungsausschluss kann bis zu 4 Jahren zwischen den Parteien wirksam vereinbart werden.
Liegt ein solcher vor, ist das Mietverhältnis ab Unterschrift bis zum vereinbarten Zeitpunkt ordentlich unkündbar (mit Ausnahme bei schwerer Pflichtverletzungen außerordentlich).Ich bedaure Ihnen keine positivere rechtliche Einschätzung übermitteln zu können, würde mich jedoch gleichwohl über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Bemühungen und die Vornahme meiner rechtlichen Ausführungen freuen.Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen GrüßenDr. Traub-Rechtsanwalt-