Recht & Justiz
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Habe einen Hund vom bekannten ausgeführt, der Hund war grade am pinkeln da kam aus heiteren Himmel ein älterer Mann frontal auf dem Hund zu und bedrängte den Hund, darauf zwickte der Hund ihm und ein kleines Loch war an der Hose
Ich wollte das der Mann da bleibt zwecks Verdichtung und das alles über den Hundehalter abgewickelt wird aber der alte Mann wollte das nicht und meinte ist nicht notwendig
Nun hat er Anzeige erstattet Ich soll 84 Euro Bearbeitungsgebühr zahlen an der Ordnungsbehörde Leipzig und es laufen Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung wegen hundebiss über die Polizei
Nun aber zum Problem ich besitze keinen Hund und ich bin auch kein Hundehalter, im schreiben werde ich als hundehalterin bezeichnet wie aber wenn ich kein Hund besitze
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Sie sollte der Ordnungsbehörde gegenüber klarstellen, dass Sie nicht die Halterin des Hundes sind, sondern diesen lediglich ausgeführt haben. Idealerweise geben Sie gleich mit an, wer der Hundehalter ist. Denn grundsätzlich ist dieser für das Verhalten seines Hundes verantwortlich. Ihnen kann nur dann etwas vorgeworfen werden, wenn Sie den Hund nicht mit der erforderlichen Sorgfalt beaufsichtigt bzw. geführt haben. Außerdem ist auch das Verhalten des Geschädigten mitzuberücksichtigen.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
Danke für Ihre Rückmeldung.
Grundsätzlich kann der Geschädigte Schadenersatz vom Hundehalter verlangen, wie z.B. Schmerzensgeld. Aber das regelt die Versicherung für den Hund. Wenn der Geschädigte Ansprüche stellt, dann sollte der Hundehalter das sofort der Versicherung melden. Diese wird sich dann an den Geschädigten wenden und um Beweismittel hinsichtlich seiner geltend gemachten Schäden ersuchen.
Eine fahrlässige Körperverletzung erscheint mir nach Ihrer Schilderung nicht vorzuliegen, sodass das Verfahren vermutlich eingestellt wird.
Unklar ist für mich, wo diese Bearbeitungsgebühr des Ordnungsamtes herrührt. Aber wie gesagt, diese Gebühr hat der Hundehalter zu tragen. Notfalls hat er Sie Ihnen zu erstatten, falls Sie sie an das Ordnungsamt zu zahlen haben.
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