Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit.
Das bedeutet, dass Ihr AG Ihnen die Elternzeit nicht aufgrund betrieblicher oder wirtschaftlicher Erwägungen verweigern kann.
Dieser gesetzliche Anspruch gilt auch für ein Pflegekind, denn auch Pflegekinder sind in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen.
Dies folgt aus der ausdrücklichen Regelung in § 15 Absatz 1 Nr. 1 c) BEEG:
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html
Sie können somit auch als Pflegemutter (Pflegeeltern) Elternzeit in Anspruch nehmen.
Weisen Sie Ihren AG daher auf die hier dargestellte Rechtslage hin.
Sollte dieser Ihnen sodann weiterhin Ihre Elternzeit vorenthalten wollen, so können Sie Ihre Rechte auf dem Rechtsweg durchsetzen!
Gern können Sie nachfragen ("Dem Experten antworten")! Geben Sie bitte andernfalls Ihre Bewertung für die anwaltliche Beratung ab, indem Sie mit der Maus oben die Sterne (3-5 Sterne) anklicken, denn nur dann erhalte ich von dem Portalbetreiber die Vergütung für die Beratung.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt